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Bevor ich 2013 meinen Arbeitsplatz kündigte, schrieb ich einen ausführlichen Artikel über die Sozialversicherungen und die Sache mit dem Arbeitsamt.
Er wurde wild diskutiert, und in den Kommentaren wurden viele hilfreiche Informationen verteilt.
Nachdem ich in einem Termin mit meiner Betreuerin beim Arbeitsamt letzte Fragen klären konnte, erschien dieser Artikel in aktualisierter Fassung. Der Stand ist daher auf Informationen von September 2013 – für aktuellere Informationen solltest Du in jedem Fall selbst beim Arbeitsamt nachhaken!
Mehr als diese Angaben und Aussagen kann ich leider nicht beisteuern und nehme auch zu individuellen Situationen in den Kommentaren mittlerweile keine Stellung mehr. Schildere Deinen Fall dem Arbeitsamt, offen und ehrlich. Sie können Dir am ehesten Rat anbieten!
• Arbeitslos melden, ja oder nein? •
Mein Stolz hat mich 2011 davon abgehalten, mich vor meiner Abreise näher mit diesem Thema zu beschäftigen.
Ich hatte einen finanziellen Puffer für danach, war sicher, schnell wieder einen Job zu finden, und wollte auf keinen Fall die Sozialkassen schröpfen, wo ich mich doch selbst und freiwillig in die Arbeitslosigkeit geworfen hatte, um meinen Traum vom Reisen zu verwirklichen.
Ich hatte da allerdings einige wichtige Punkte übersehen:
Wenn Du Dich NICHT arbeitslos meldest, bevor Du das Land verlässt…
- …hast Du, sobald Du zurückkehrst, auch keine Krankenversicherung und musst Dich im schlimmsten Fall selbst versichern. Und das ist teuer!
Was aber auch möglich ist, falls Du nur eine kurze Zeit bis zur Neuanstellung überbrücken musst:
Auslandskrankenversicherungen gelten oft bis zu 6 Wochen (im Jahr) auch noch in Deutschland. Damit sind also die ersten 6 Wochen nach Deiner Rückkehr abgedeckt. Dann besteht (zumindest bei der Barmer) die Möglichkeit einer Standby-Versicherung, falls eine Anstellung und damit die gesetzliche Krankenversicherung bald ansteht: Dabei zahlst Du KEINEN Beitrag, solange Du auch keine Ansprüche stellst (Arztbesuche, Rezepte etc.), bist aber für den Notfall abgesichert und hast nach einem kurzen Anruf sofort eine voll wirksame Krankenversicherung! (Bsp. Notaufnahme oder doch fälliger Arztbesuch bei akuter Erkrankung)
Erst dann fallen die 150€/Monat Beitragsgebühr an. Also auch nach solch einer Option mal bei der Krankenkasse nachfragen…
Möglichkeiten gibt es da, glaube ich, mehr als wir ahnen, da diese nicht unbedingt auf den Websites angeboten werden. - …hast Du für die Zeit, die Du unterwegs warst, nicht in die Rentenkasse eingezahlt und hast beim Rentenanspruch auch keinen Nachweis über die Zeit, die Du im Ausland verbracht hast (rein rechtlich, da Du ja nicht gemeldet warst).
Das ist allerdings auch unabhängig von der Arbeitslosmeldung der Fall! Du solltest also in jedem Fall die zuständige Rentenkasse kontaktieren und Dir überlegen, ob Du freiwillig in die Rentenkasse weiterzahlen willst.
- …bist Du bei der Meldung nach Deiner Reise erst einmal für 3 Monate lang in allen Ansprüchen gesperrt! (Falls Du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst alles hingeworfen hast.)
Letzteres mag ja nicht so schlimm sein, ABER: Selbst ich, mit einem supergefragten Beruf, habe 2 Monate gebraucht, um eine neue Stelle anzugehen. Und ich war schnell!
Ich habe mich schon aus dem Ausland aus umgesehen, habe in der Woche meiner Rückkehr die kompletten Bewerbungsmappen zusammengestellt, hatte schon 4 Wochen später das Vorstellungsgespräch und einen neuen Job.
Was ich nicht bedacht habe, ist die liebe Bürokratie. So hat es dann noch mal einen Monat gedauert, um die Verwaltungsangelegenheiten zu regeln, Verträge zu unterschreiben und, und, und.
Damit vergehen schon zwei teure Monate (und ich habe nicht einmal Kosten für Unterkunft und Verpflegung gebraucht). Denn alles, was rausgeht, kommt eben auch nicht irgendwann wieder rein. Ausgaben bleiben schlicht Ausgaben.
• Zwischen-Fazit •
Selbst im Best-Case-Szenario dauert die Arbeitssuche oft länger, als Du denkst.
Und der Antrag beim Arbeitsamt, allein um eine Krankenversicherung zu erhalten, erst einmal 4–6 Wochen. Erfahrungswert!
Die Alternative? Ca. 150€/Monat bei Wiedereintritt als Selbstversicherte in Deiner ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung, die Dir übrigens gesetzlich zusteht! (Laut Gesetzesänderung 2007 musst Du keine Anwartschaft zahlen, um wieder aufgenommen zu werden! Deine zuletzt gültige Krankenkasse ist verpflichtet, Dich wieder aufzunehmen, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht! Aber: Solltest Du auf Reisen Langzeitschäden erhalten haben oder mit einer Erkrankung zurückkehren, die weiter behandelt werden muss, kann die Krankenkasse diese Kosten ablehnen, da sie innerhalb des Zeitraumes entstanden sind, in der Du nicht versichert warst. Also auch für diese Fälle über eine Anwartschaft nachdenken.)
Nicht gerade wenig, oder?
Beleuchten wir mal die andere Seite:
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, bevor Du das Land verlässt…
- …läuft Deine Sperrfrist von 3 Monaten aus, während Du noch unterwegs bist, und Dein Anspruch, nicht nur auf Arbeitslosengeld 1, sondern auch auf eine Krankenversicherung, ab dem ersten Tag Deiner Rückkehr ist gesichert.
Diesen Anspruch hast Du allerdings nur, wenn Du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hast! Dann steht Dir etwa die Hälfte der Zeit, die Du gearbeitet hast, als Unterstützung zu! (Beispiel: Hast Du in den letzten zwei Jahren vor dem Tag der Arbeitslosmeldung nur 1 Jahr gearbeitet, stehen Dir auch nur 6 Monate Unterstützung zu.)
- …hast Du einen Nachweis durch die Arbeitslos-aber-nicht-arbeitssuchend-Meldung für Deine Rentenkasse.
FALSCH!! Wenn Du im Ausland bist und nicht arbeitssuchend (also dem deutschen Arbeitsmarkt in keiner Weise zur Verfügung stehst), zahlt niemand für Dich in die Rentenkasse ein, und so mindert sich Dein Rentenanspruch um diese Zeit. Also, unbedingt mit der Rentenkasse über freiwillige Weiterzahlung sprechen!
Das Gleiche gilt auch für die Pflegeversicherung! Abklären, welche Möglichkeiten Du hast!
- Warum es so wichtig ist, sich vor der Abreise arbeitslos zu melden: Ab dem Moment der Meldung und Deiner Abreise (und damit auch wieder Abmeldung) wird Dir Dein Anspruch für 4 Jahre reserviert! Solltest Du also erst nach 3 Jahren zurückkommen, kannst Du immer noch Deinen Anspruch geltend machen. ABER: Meldest Du Dich erst nach den drei Jahren, hast Du ja in den zwei Jahren zuvor nicht gearbeitet und damit keinen Anspruch!
Solltest Du Dir also nicht sicher sein, ob Du vielleicht länger als ein Jahr unterwegs sein wirst, ist es doppelt und dreifach wichtig, sich zuvor arbeitslos zu melden!
Was Du hierbei zusätzlich beachten musst:
Deine Meldung zur Arbeitslosigkeit und die gleichzeitige Abmeldung von der Arbeitssuche müssen in Deiner Arbeitslosigkeit (also bereits nach Ende Deines Jobs) passieren, und Du darfst frühestens am Tag danach das Land verlassen.
Das heißt zum Beispiel, Dein Vertrag endet am 31., Dein erster „arbeitsloser“ Tag wäre der 1., an dem Du Dich beim Arbeitsamt meldest und den ganzen bürokratischen Papierkrieg hinter Dich bringst (kannst Du allerdings, solange die Bedingungen so eingehalten werden, auch schon vorab erledigen, um am letzten Tag in Deutschland nicht zu den verschiedenen Ämtern rennen zu müssen!). Dann darfst Du am 2. ausfliegen.
Dieser Fall gilt für Dich, wenn Du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst austrittst = Kündigung/Vertragsauflösung! Läuft Dein Vertrag aus, wird nicht verlängert oder wurdest Du gekündigt, musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deiner Arbeitszeit beim Arbeitsamt melden! Egal in welchem Fall: Sobald Du weißt, wann Dein Arbeitsvertrag aus welchen Gründen auch immer endet, melde Dich beim Arbeitsamt und lass Dich aufklären!
Zur Info noch, weil auch diese Frage aufkam: Bei welchem Arbeitsamt Du Dich abmeldest, arbeitslos meldest oder wieder anmeldest, ist völlig egal! Du wirst im System aufgenommen und kannst dann von überall wieder aufgerufen werden! Wichtig ist nur, Adressenwechsel immer anzugeben, und zwar sobald sie zutreffen, sonst können Strafgebühren anfallen, wenn das Arbeitsamt Deine gültige Adresse erst ausfindig machen muss.
Und als letzten Punkt: Ob Du im Ausland arbeitest oder nicht (hinsichtlich Jobs gemeint, wie beim Working Holiday), interessiert das Arbeitsamt nicht! Steuerpflichtig bist Du in dem Fall auf Deinen Aufenthaltsort bezogen, und der Rest ist für die Arbeitslosmeldung und die Ansprüche danach völlig irrelevant!
Na, alle Fragen geklärt?
Sarah meint
Hello! Danke fürs nachhaken! Super hilfreicher Post, carina! Ich hab am 10.9. meinen ersten Arbeitsamttermin, die tausend Formulare Nerven jetzt schon 😉 Hast du also ganz offen mit deinem „Berater“ über deine Reisepläne gesprochen? Ich überlege nämlich ob ich vielleicht besser erstmal die Klappe halte bis ich meinen AG Bescheid in der Hand hab. Was sind deine Erfahrungen?
Carina meint
Nach den ganzen Verwirrungen fand ich die Formulare nun am harmlosesten 😀
Ich habe alles ganz offen ausgesprochen und da ich ja auf meiner Reise keine Bezüge bekomme, ist es für das Arbeitsamt auch völlig egal ob ich reise. Habe ich mir auch vorher gar keine Gedanken darüber gemacht ob man mir das negativ auslegt…
Ich hab da nur positive Erfahrungen gehabt bei mittlerweile 4 verschiedenen Beratern 😉
Also keine Scheu! Wenn Du offen und ehrlich bist, können sie Dich am besten beraten!!
Jennifer meint
Hi…Vielen lieben dank fürs nachfragen 🙂
Mary meint
Über dieses Thema durfte ich auch schon ein paar Erfahrungen sammeln, vor allem aber auch mit meiner Krankenkasse.
Aber zur Steuerpflicht hätte ich doch noch eine Frage. Sind dem Finanzamt in Deutschland meine Einkünfte aus dem Ausland wirklich komplett „egal“, auch wenn ich hier für das Jahr eine Steuererklärung abgeben muss?
Patrick. meint
Hallo Carina,
danke für die tolle Zusammenstellung. Ich denke auf diesem Gebiet herrscht große Unsicherheit und Du konntest damit sehr viel ausräumen.
Ich würde noch einen Punkt gerne ergänzen. Sobald Du Dich nach Deiner Rückkehr arbeitslos meldest, bist Du umgehend versichert (sozial-und krankenversichert). Diese Versicherung bezieht sich auch rückwirkend auf den Zeitpunkt, an dem Du wieder deutschen Boden betrittst. Falls Du also am 1. wieder in D bist, Dich aber erst eine Woche später meldest, wirst Du rückwirkend versichert und musst nichts aus eigener Tasche zahlen. Falls in der Zeit ein Notfall Eintritt,wirst Du ohne weitere Kosten behandelt.
Außerdem kann ich Deine Aufforderung der persönlichen Nachfrage bei der Versicherung nur bejahen. Es ist wesentlich mehr möglich, als man offiziell angeboten bekommt.
Weiterhin tolle Momente & safe travels,
Patrick
Carina Herrmann meint
Hi Patrick,
toller Hinweis!
Darüber habe ich mir jetzt noch gar keine Gedanken gemacht, ist aber sehr gut zu wissen.
Vielen Dank 🙂
Viele Grüße,
Carina
Axel meint
Hallo Carina,
Danke für Deine gute Beschreibung. Genau so gehe ich vor, ich war schon bei der AA und habe mich zum 1.1.14 arbeitslos gemeldet. Der Sachbearbeiter sagte dann, daß ich mich frühestens einen Tag später telefonisch abmelden und dann meine Reise antreten kann. Nächste Woche habe ich dann einen Beratungstermin über meine berufliche Situation. Bin gespannt.
Was mir leide noch nicht klar ist, ist das Thema deutsche Krankenkasse wenn ich im Ausland bin. Muß ich nun den Mindestsatz von €150 zahlen oder nicht. Muß ich mich neu versichern oder reicht eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Thx and save journey
Mia meint
Hallo Carina!
Super Seite, und viele hilfreiche Infos über die ich mich schon lange informieren wollte, aber a nicht wusste wo und b nicht wusste wie…
Viele Grüße Mia
Carina Herrmann meint
Danke Mia! Und freut mich, dass er Dir geholfen hat!
Viele Grüße zurück!
Carina
Mona meint
Hallo Carina,
dein Post hat mir bei der Vorbereitung meiner Weltreise sehr geholfen, danke!
Eine Ergänzung habe ich zum Thema Rentenkasse: Ob es sich lohnt, freiwillig weiter einzuzahlen, hängt davon ab, wie lange man bisher schon eingezahlt hat. Ich war bei der Deutschen RV und habe mich beraten lassen und bei mir macht es z. B. überhaupt keinen Unterschied in der Rente, wenn ich jetzt 18 Monate nichts einzahle.
Man sollte also auf jeden Fall einen Beratungstermin bei der RV vereinbaren, weil jeder Fall individuell ist.
Viele Grüße,
Mona
Annika meint
Hallo Carina!
Vielen Dank für all diese tollen Tipps. Man kann bei all den Versicherungen, Abmeldungen etc leicht den Überblick verlieren.
Ich gehe für 3 Monate nach Kambodscha und muss mich auch mit dem Amt rumschlagen und jeder sagt was anderes. Mir wurde erst gesagt, die drei Monate im Ausland werden mit berechnet bei der Sperrzeit, beim nächsten Berater dann nicht mehr und bei dem 3. dann wieder ja. Allerdings wird die Sperrzeit hintenan gehängt, also wird der Anspruch auf Leistung um 12 Wochen gekürzt. Zudem ist man während man im Ausland ist hier nicht als arbeitslos gemeldet, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und unbedingt innerhalb von 3 Tagen nach eigener Kündigung arbeitssuchend melden, sonst gibt es eine Woche Sperrzeit dazu! Krankenversichert ist man erst ab dem 2. Monat der Arbeitslosigkeit, den 1. Monat muss der ehemalige Arbeitnehmer noch zahlen…Das sind meine wirren bisherigen Infos und bei der KK sagt auch jeder Berater etwas anderes und es wird einem nicht einfach gemacht 😉
Aber das wird es wert sein!
Beste Grüße,
Annika
Chrissi meint
Hey,
es geht mir wie Annika: Mir wurde erklärt, dass die Sperrzeit sich um die Zeit der Reise verlängert. Bzw. die Sperrzeut ruht während der Reise. Was ist denn nun richtig? Es wäre ja genial, wenn man die Sperrzeit abwesend im Ausland verbringen kann und anschließend jobsuchend ALG1 beziehen könnte…
Carina Herrmann meint
Hi Chrissi,
lass Dich da nicht belabern – wenn Du Dich vor Deiner Reise arbeitslos gemeldet hast und noch mindestens 1 Tag in Deutschland rechtmäßig arbeitslos gemeldet warst (nicht im Urlaub, Dein Arbeitsvertrag muss beendet und Du tatsächlich in Deutschland anwesend und arbeitslos sein) dann verfällt Deine Sperrzeit während der Reise.
Schau da nochmal in den Kommentaren nach, irgendwer hatte dazu sogar die Paragrafen gepostet… wenn nicht hier, dann i ersten Artikel, vor dem Update!
Liebe Grüße,
Carina
Mel meint
Hi Carina,
dein Beitrag hilft mir wahnsinnig viel und schafft etwas Klarheit was das Arbeitsamt betrifft. Dennoch mach ich mir etwas Sorgen ob ich beim ersten Vermittlungstermin wirklich ehrlich sein soll bzgl der Reise. Die Sache ist folgendes: ich bin ab dem 1.1.2015 arbeitslos und würde erst ab Mitte-Ende Januar meine Reise antreten. Die Frage ist ob mein Antrag auf ALG1 abgelehnt wird nur weil sie rechtzeitig schon wissen, dass sie mit mir nicht mehr rechnen können. Anderseits wenn ich nichts sage, sondern erst in Januar, dann werde ich wahrscheinlich zugeballert mit irgendwelche Jobangebote worauf ich mich dann bewerben muss. Wie mach ich es am besten?
Liebe Grüße
Mel
Carina Herrmann meint
Hi Mel,
da brauchst Du Dir NULL Sorgen machen.
Etwas, dass ich auch erst ganz spät kapiert habe: Das ALG1 ist keine „Kann“-Leistung, sondern eine Versicherungsleistung. Was das bedeutet? Den Betrag den Du monatlich ja von Deinem Gehalt abgezogen bekommst für die Arbeitslosenversicherung ist genau das, was Du als Arbeitslose dann ausgezahlt bekommst (nicht wörtlich, aber damit ist gemeint, Du zahlst ja für Dich selber auch ein). Das AA entscheidet nicht, ob Du ALG1 bekommst oder nicht. Das ist eine Versicherung, auf deren Auszahlung Du ein Recht hast. Da gibt es keine potentielle Ablehnung. Also ganz ruhig bleiben, Du machst alles richtig.
Du solltest entweder ab dem Moment der Kündigung oder 3 Monate vor Deiner Jobauflösung (also dem 1.1.) beim AA Bescheid geben. Dann bist Du perfekt in der Rahmenfrist, sonst kann es sein, dass Du eine Sperrfrist bekommst. Also zackig jetzt hin! Und wenn Du angibst, dass Du zwei Wochen danach schon auf Reisen bist, dann schicken sie Dir auch keine Angebote, abgesehen von automatisierten und die kannst Du mit dem beiliegenden Wisch gleich ablehnen. Alles gut 🙂
Liebe Grüße,
Carina
Mel meint
Hallo Carina, vieeeelen Dank für deine Aufklärung, das beruhigt mich sehr. Lauter Freude habe ich mich getraut den ersten Baustein meiner Weltreise zu buchen. Bin so glücklich darüber! 🙂
Sag mal wenn ich schon beim AA so offen über die Reise sprechen ‚darf‘, kann ich in den ALG Antrag als Kündigungsgrund auch die Reise angeben? Das wäre nämlich die Wahrheit, ansonsten müsste ich was erfinden 😉
Liebe Grüße
Mel
Carina Herrmann meint
Da Du selbst gekündigt hast, hast Du sowieso eine Sperrzeit. Dann ist es auch schon Wurscht, warum Du gekündigt hast 😀
Bleib bei der Wahrheit. Weniger Stress, weniger Fallen 😉
Liebe Grüße und viel Spaß!!
carina
Mrs Globalicious meint
Das ist echt sehr interessant! Heisst das, dass ich auf jedenfall Anspruch auf ALG1 habe, on ich Land bin oder nicht? Ich glaube für die Dauer von einem Jahr oder? Ich habe folgende Situation: Ich habe für meine angehende Reise meinen Chef darum gebeten, mich zu kündigen um so die Sperrzeit von drei Monaten zu umgehen, auch wegen der Verischerungen etc.. Für ihn macht das ja keinen grossen Unterschied.. wenn ich weg bin, bin ich weg. Ich hatte mir aber eben auch schon Gedanken darum gemacht, ob ich Anspruch auf ALG 1 habe, wenn ich in den folgenden Monaten dem Markt nicht zur Verfügung stehe und keine Bewerbungen schreibe oder an Beraatungsterminen teilnehmen kann. Da stellte sich eben die Frage nach der Offenheit beim Beratungsgespräch. Ich hatte eben auch die Bedenken, dass wenn ich ihnen sagen würde, dass ich das Land verlasse, obwohl ich Arbeitslos gemeldet bin, keinen Anspruch auf ALG 1 habe und ich eben aufgrund von Bewerbungen anwesend sein müsste.
Liebe Grüsse,
Doris
Mrs Globalicious
Carina Herrmann meint
Hallo Doris,
wenn Du beim Arbeitsamt arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend gemeldet bist, bekommst Du in der Zeit des Auslandsaufenthaltes kein ALG 1 und musst auch nicht für Bewerbungsgespräche zur Verfügung stehen, kannst aber vom ersten Tag an, wenn Du zurück bist, Deinen Anspruch geltend machen.
Falls Du Deinen Auslandsaufenthalt unterschlagen willst um ALG 1 auf Deiner Reise zu beziehen, riskierst Du sämtliche Ansprüche zu verlieren. Würde ich Dir also auf keinen Fall raten und davon halte ich persönlich auch nichts.
Grüße,
Carina
Mrs Globalicious meint
Liebe Carina,
Nein, das hatte ich auch so nicht gemeint. Es ist sicherlich nicht beabsichtigt gewesen auf Reisen zu gehen und trotzdem ALG 1 zu beziehen. Dass sich das nicht gehört ist mir klar, davon halte ich auch nichts.
Trotzdem danke für deine Antwort!
Liebe Grüße,
Doris
marieke meint
Hey super Infos, allerdings sollte erwähnt werden, dass die 3 monate nicht einfach Verfallen und abgegolten sind. Wenn man recht auf 6 monate alg hat, bekommt man nur noch 3 bezahlt. Ich glaub das ist den wenigsten bewusst und eigtl. Generell so das man auch nach 3 Monaten sperrzeit dann nur noch 3 monate Geld bekommt. Es wird zu deinem bewilligten Zeitraum halt mit einberechnet. Was ich im übrigen ziemlich fies ist da ich ja immer schön eingezahlt habe.
Viele Grüße
Marieke
Carina Herrmann meint
Ser guter und richtiger Hinweis!
Danke Marieke!
Christoph meint
Hey Carina, klasse Seite!
Allerdings bin auch ich etwas verwirrt. zu viele infos von allen Seiten usw.
Alsooo ich habe am 15.12.2014 zum 15.01.2015 gekündigt da ich 3 Monate nach Thailand möchte.
Habe mich auch direkt Arbeitslos gemeldet. Anspruch auf normales Arbeitslosengeld habe ich nicht, da ich kein Jahr durchgearbeitet habe . Heißt, würde vielleicht irgendwann Hartz kriegen?! Aber das auch nicht so wichtig in dem Moment jetzt.
Habe mich erstmal Arbeitslos gemeldet ohne zu sagen was ich wirklich vor habe. Die bomben mich schon mit Jobangeboten voll.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich denen jetzt sage , ich anfang Februar 3 Monate im Ausland, bin ich denn dann noch übers Amt versichert? ich meine ALG oder Hartz kriege ich ja eh nicht.
bin echt verwirrt xD danke schön schonmal
Carina Herrmann meint
Christoph, ich sage nun Dir, was ich gefühlt schon fünf anderen gesagt habe: Lass Dich beim Arbeitsamt beraten 😉
Ich bin nicht das Arbeitsamt. Ich habe hier lediglich meine Erfahrungen geteilt und jede Situation ist anders.
Ich kann euch also leider keine Beratung hier anbieten 😉
Für alle Fragen die nach diesem Artikel offen bleiben, also IMMER ans Arbeitsamt wenden.
Ich werde ab sofort auch aufhören Fragen dazu zu beantworten… sorry!
Hab nie da gearbeitet, will es auch nie 😀
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Carina
Christoph meint
Hey Carina, ja kann ich verstehen, werde ich dann auch so machen 😀
Danke trotzdem und liebe grüße
Silvia Friese meint
Hallo Carina!
Erstmal finde ich deinen Website wirklich sehr hilfreich. Ich habe jetzt aber noch eine Frage. Ich wohne in Österreich und habe hier 10 Jahre gearbeitet. Bin aber deutsche Staatsbürgerin. Wo soll ich mich melden wenn ich auf reisen bin. Ich haber ja dann eigentlich keinen Hauptwohnsitz. Meine Wohnung kündige ich auch für den Reisezeitraum. Für mich kommt bezügl. Arbeitslosmeldung nur das Österreichische Arbeitsamt in Frage, oder?
Danke schon mal vorab!
LG
Silvia
Carina Herrmann meint
Hallo Silvia,
dazu kenne ich mich aber zu wenig aus, frag da am besten die Arbeitsämter direkt!
Viele Grüße,
Carian
Tobi meint
Hi Carina,
mal ein interessanter Fakt dazu. Ich habe vor meiner letzten Reise auch gekündigt und mich beim Arbeitsamt an- und gleich wieder abgemeldet für die Reise. So hab ich zwar meinen Anspruch geltend gemacht, aber während ich dem Arbeitsmarkt in De nicht zur Verfügung stehe läuft meine Sperrzeit von 3 Monaten auch nicht ab. Erst nachdem ich wieder hier war und mich angemeldet habe fangen die 3 Monate an abzulaufen, d.h. ich bin zwar als arbeitslos/suchend im Moment gemeldet, aber bekomme keinen Cent!
Vielleicht als neues Update interessant. 😉
Liebe Grüße
Tobi
Carina Herrmann meint
Hi Tobi,
das müsste dann aber aktuell umgestellt worden sein?!
Schau Dir mal die oben genannten Gesetzestexte genau an und sprich darauf das Arbeitsamt vielleicht nochmal an. Du bist da tatsächlich der Erste dem es so geht?!
Liebe Grüße,
Carina
Tobi meint
Das haben die mir beim Arbeitsamt aber schon letztes Jahr im August gesagt, als ich mich an- und abgemeldet habe. Da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe, bekomme ich ja auch kein Arbeitslosengeld und die Sperrzeit von 3 Monaten wird ja in diesen 12 Monaten ALG1 mit einkalkuliert, was heißt ich bekomme so oder so nur 9 Monate Geld. Und die 12 Monate beginnen ja erst, wenn ich auch als arbeitssuchend gemeldet bin.
Aber du machst mich jetzt ein bisschen skeptisch. 😉
Liebe Grüße
Tobi
Carina Herrmann meint
Seltsam. Das mit den 9 Monaten war bei mir auch so, aber ich habe vom ersten Tag an, als ich zurück war, ALG 1 bezogen. Die Sperrzeit war in der Zwischenzeit abgelaufen…
Hak da nochmal nach, wenn Du zurück bist!
Viel Erfolg 🙂
Carina
Tobi meint
Ich bin schon zurück und habe vorhin mal angerufen in der Hotline. Da war jemand wenigstens sehr kompetent und konnte mir eine Auskunft geben. UND: Du hast recht! Meine Daten waren nur irgendwie nicht hinterlegt weswegen ich nichts bekommen habe! Vielen Dank für deine Hilfe 😉
Schönes Wochenende und liebe Grüße
Tobi
Carina Herrmann meint
Yay!! Freut mich sehr 🙂
Viele Grüße zurück!
Carina
Diana meint
Hi Tobi und Carina,
ich möchte für 2 Monate nach Spanien und müsste auch meinen Job kündigen. Ruft man 5 mal beim Arbeitsamt an bekommt man auch 5 unterschiedliche Auskünfte. Da ich ja auch die 3 Monate Sperre hätte, dachte ich kann ich zumindest 2 Monate im Ausland verbringen und mich mit einer Sprachreise weiterbilden. Das mir der Anspruch um die 3 Monate gekürzt wird und ich nur für 9 Monate ALG1 erhalte verstehe ich. Aber ich verstehe nicht, dass die Sperre von 3 Monaten an meine 2 Monate Auslandsaufenthalt noch einmal dran gehangen werden. So wie ich euch verstanden habe habt ihr nach eurer Rückkehr nicht erst 3 Monate Sperre gehabt!? Ich bin echt verwirrt und nirgendwo bekomme ich eine kompetente Antwort. 🙁
Carina meint
Richtig, Diana. Wir hatten keine Sperre und wenn Du Dich für die Zeit abwesend gemeldet hast, verfallen zumindest zwei Deiner drei Monate Sperrzeit während Du weg bist. Durchboxen musst Du das allerdings selbst 😉
Liebe Grüße,
Carina
Diana meint
Lieben Dank Carina und dein Blog ist echt ein Segen für alle die einen längeren Auslandsaufenthalt planen. Schönen Nikolaus!
Carina meint
<3 Danke, Dir auch!
Tobi meint
Ich habe vor meiner Reise auch die Auskunft bekommen, dass meine Sperrzeit nicht während der Reise abläuft. Dementsprechend habe ich auch nicht mit Geld gerechnet. Auch beim Anmelden beim Arbeitsamt habe ich immer noch diese Auskunft bekommen.
Als ich nach 2 Monaten dann mal zum Arzt wollte und meine Karte von der Krankenversicherung nicht gültig war, habe ich bei der Hotline vom Arbeitsamt nochmal angerufen. Dort gab mir dein ein kompetenter Mitarbeiter Auskunft, dass die Sperrzeit schon längst abgelaufen ist und ich nur ein Formular ausfüllen muss und dann auch mein Geld bekommen werden. Die Sperrzeit läuft also definitiv auf deiner Reise ab bzw. 2 von deinen 3 Monaten. 😉
Liebe Grüße
Tobi
Diana meint
Danke dir Tobi für deine hilfreiche Antwort und einen schönen Nikolaus wünsche ich dir.
Tobi meint
Gerne Diana! Danke und ich hoffe du hattest auch einen schönen Nikolaus 😉
Linda meint
Hey du,
ich bin im Juni mit meiner Ausbildung fertig und geh danach für ein Jahr lang reisen. Ich hab mich gefragt, ob es sinnvoll ist mich arbeitsuchend oder arbeitslos zumelden, damit ich wenn ich zurück komme erstmal eine Grundsicherung habe. Ich glaub nämlich, wenn ich das nicht mache, habe ich keine Anspruch auf ALGII. Weist du genau, wie das ist? Danke
Carina Herrmann meint
Hi Linda,
solche Fragen solltest Du am besten dem Arbeitsamt stellen, die sind die Fachleute 😉
Liebe Grüße,
Carina
Viktoria meint
Hallo Carina,
zu erst einmal: Toller Blog! Ich wuenschte ich haette den schon vor meiner ersten grosse Reise entdeckt.
Ich bin gerade fuer unbestimmte Zeit nach Australien gegangen und musste mich daher auch intensiv mit diesem Themen beschaeftign.Ich wollte mich zuerst auch aus Stolz nicht bei der AA melden, habe es aber dann doch aus den o.g. Gruenden getan 🙂
Ich kann noch zwei Punkte ergaenzen, die ich selber sehr informativ finde:
1.) Nach Auskunft eines Leistungsberaters bei der AA kann man das ALG1 auch im europaeischen Ausland beziehen, maximal fuer 4 Monate.
2.) Einige Laender (z. Bsp Australien) haben mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. Das heisst, wenn man im Ausland arbeitet, wird diese Zeit auf den Rentenanspruch in Deutschland angerechnet und umgekehrt. Gerade fuer working-holiday in Australien sehr gut zu wissen 🙂
LG Viktoria
Carina Herrmann meint
Hi Viktoria,
tolle Punkte, danke für den zusätzlichen Input!
Viele liebe Grüße,
Carina
Nuki meint
Vielen Dank, für den sehr hilfreichen Artikel. Eine Frage hätte ich noch, vllt kannst du ja weiterhelfen. Im Fall, dass mein Vertrag ausläuft, ich vorher 2 Jahre gearbeitet hab, mich dann arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melde, und dann 3 Monate in Asien reise, wie mach ich das dann mit meiner Krankenkasse?
Carina Herrmann meint
Hallo Nuki,
dann brauchst Du eine Auslandskrankenversicherung und musst mit Deiner gesetzlichen Krankenversicherung klären, was damit während Deiner Reise passiert.
Viele Grüße,
Carina
Nuki meint
Danke dir! hab grad mal bei der TK angerufen. Anscheinend kann man sich während der Zeit einfach abmelden.
Carina Herrmann meint
Klingt sehr gut!
(Denk aber daran, dass Du in der Zeit auch die Pflegeversicherung mit abmeldest und die im Schadensfall nur greift, wenn man zwei Jahre ohne Pause zuvor eingezahlt hat. Du musst also nach Deiner Rückkehr erst wieder zwei volle Jahre einzahlen, bevor sie greifen würde. Ist einfach gut zu wissen…)
Linda meint
Hallo Carina,
merci für den hilfreichen Artikel, jetzt bin ich schon um einiges schlauer.
Ich werde Im Dezember meinen jetzigen Job aufgeben, mein Fall ist aber echt sehr spezial: Habe die letzten 5 Jahre in Frankreich gearbeitet und dort in die Rentenkasse eingezahlt und war in Frankreich versichert…. und ab Mitte Dezember bin ich erst mal in DE bevor es dann Anfang Januar für 6 Monate nach Indonesien geht – so im August bin ich eine Woche in meinem Heimatort und werde da direkt mal zum Arbeitsam gehen und nachforschen was ich beachten muss – die Beamten dort werden sich sicher freuen ^_^
Lieben Gruß
Carina meint
😀 Ganz sicher, Linda!
Viel Erfolg!!
Anju meint
Uih, was ein toller Blog. Ich muss ausnahmsweise mal sagen: es lebe google, sonst wäre ich vielleicht nie drauf gestoßen. Der Artikel hilft mir grad sehr weiter. Danke Dir Carina!!
Carina meint
Gerne, Anju! Schön, dass Du mich gefunden hast 🙂
vegantraveldreams meint
Das ist so wahnsinnig hilfreich, danke! Bei mir dauert’s zwar noch, aber man kann ja mit der Planung (und Vorfreude 😉 ) nicht früh genug anfangen. Wenn ich hier fleißig les, bin ich ja dann in 1-2 Jahren Expertin, ohne überhaupt schon weggewesen zu sein. 😀
Stephanie meint
Hallo,
wo man sich arbeitslos meldet scheint nicht völlig egal zu sein. Denn ich wollte mich eben in Bremen arbeitslos melden und muss jetzt nach Niedersachsen fahren, weil das nicht das ‚zuständige’Amt für mich war.
Freundliche Grüße
Steph
Carina meint
Hi Stephi,
das hast Du missverstanden: Nicht wo Du Dich arbeitslos meldest ist egal, sondern wo Du Dich wieder zurück meldest!
Liebe Grüße,
Carina